Ein Erfahrungsbericht über die Worldline Schweiz AG: Missbräuchliche Betreibungen, Nötigung und das Versagen der Behörden.
Stell dir vor, du bist Kunde eines Unternehmens, das Payment Service Provider (PSP) Dienstleistungen anbietet – in unserem Fall zunächst Innocard/Payone, die später von der Worldline Schweiz AG übernommen wurden. Mitten in einer erfolgreichen Geschäftsphase erlebten wir eine Vielzahl fehlgeschlagener Transaktionen. Die Folge: erhebliche finanzielle Verluste. Trotz wiederholter Kontaktversuche verweigerte der Anbieter jegliche Unterstützung – ein Muster, das sich nach der Übernahme auch bei der Worldline Schweiz AG fortsetzte und das auch andere Worldline Erfahrungen, Bewertungen & Kritik bestätigen.
Erst nachdem wir eine kritische Google-Rezension über Worldline Schweiz AG veröffentlicht hatten (welche nach fünf Jahren gelöscht wurde, weil sie unbequem war), meldete sich ein Mitarbeiter im Auftrag der Marketingabteilung. Dabei erfuhren wir, dass die im Voraus bezahlte Dienstleistung vorsätzlich und stillschweigend eingestellt wurde. Wir erhielten den Hinweis, besser einen alternativen Anbieter zu wählen. Wir kündigten den Vertrag, wechselten den Anbieter – und doch begann der eigentliche Albtraum erst danach.
Nach rund zehn Monaten begann der eigentliche Albtraum: Das Grossunternehmen, das zuvor kleinere Firmen geschluckt hatte, stellte plötzlich Forderungen für eine längst nicht mehr existierende Dienstleistung. Du reichst Reklamationen ein und machst deutlich, dass die Leistung eingestellt und der Vertrag gekündigt worden war – die Forderungen also klar ungerechtfertigt sind. Doch deine Eingaben werden vollständig ignoriert. Stattdessen treffen Mahnungen ein mit der Aufforderung, Rechnungen zu begleichen, „damit der reibungslose Betrieb sichergestellt werden kann“. In der Folge wird deine Firma gleich zweimal innerhalb eines Jahres missbräuchlich betrieben – für eine Dienstleistung, die vorsätzlich eingestellt und aufgegeben wurde.
Trotz intensiver Reklamationen und mehrerer eingeschriebener Briefe seitens der Rechtsschutzversicherung deiner Firma werden sämtliche Kontaktversuche konsequent abgeblockt. Ein surrealer Albtraum nimmt Gestalt an, gekennzeichnet durch rücksichtsloses Vorgehen, totale Ignoranz und eindeutige Nötigung. Genau diese Erfahrungen mussten wir mit der Worldline machen.
Obwohl die „Gläubigerin“ unzählige Male die Möglichkeit gehabt hätte, ihre angeblichen Forderungen auf dem Rechtsweg durchzusetzen, sofern sie gültig gewesen wären, blieb jeder dieser Schritte aus. Weder auf die Rechtsvorschläge noch auf das erste Gesuch um Nichtbekanntgabe der Betreibung an Dritte noch auf das zweite Gesuch erfolgte irgendeine Reaktion.
Erst nach einem Jahr, als wir Beweismittel gemäss Artikel 73 SchKG beim Betreibungsamt einreichten, zog die Worldline – die wir wegen des entstandenen Schadens ebenfalls betreiben mussten und deren Betreibungsauszug im Jahr 2023 Forderungen von über einer Million Franken enthielt – eine der Betreibungen zurück. Die andere Betreibung wurde vom Betreibungsamt von Amtes wegen gelöscht.
Die Ignoranz seitens der Worldline Schweiz AG setzte sich auch danach fort – selbst nachdem rechtliche Schritte eingeleitet wurden. Die finanziellen Schäden, die zeitlichen Engpässe und die immensen Belastungen durch diese missbräuchlichen Betreibungen sind bis heute kaum zu quantifizieren.
Die folgenden Abschnitte zeigen auf, wie das Schweizer Rechtssystem im Umgang mit rechtsmissbräuchlichen Betreibungen komplett versagt hat – trotz klarer Beweise und rechtlich fundierter Eingaben. Dies ist kein Einzelfall, sondern ein strukturelles Problem.
Am 16. November 2023, unmittelbar nach Einreichung unseres Schlichtungsgesuchs, erreichte uns ein Anruf seitens eines Vertreters der Gegenseite.
Unter dem Deckmantel einer Entschuldigung versuchte ein Mitarbeiter der Worldline, uns psychologisch unter Druck zu setzen. Zwischen den Zeilen wurde klar: Gegen einen milliardenschweren Konzern hätten wir als kleines Unternehmen ohnehin keine Chance – es sei besser, wenn wir einfach aufgeben würden.Diese kalkulierte Einschüchterung – in Kombination mit zwei nachweislich rechtsmissbräuchlichen Betreibungen – stellte für uns eine klare Nötigung gemäss Art. 181 StGB dar. Wir fühlten uns nicht nur bedroht, sondern gezielt in eine wirtschaftliche und psychische Zwangslage gedrängt. Aus diesem Grund erstatteten wir eine Strafanzeige wegen Nötigung.
Bereits zuvor war klar: Das Bundesgericht stellte am 29. April 2021 (6B_28/2021) unmissverständlich fest, dass eine missbräuchliche Betreibung den Tatbestand der Nötigung erfüllen kann – insbesondere dann, wenn sie dazu dient, Druck auszuüben oder ein bestimmtes Verhalten zu erzwingen.
Wer jemanden betreibt, greift direkt und tief in dessen wirtschaftliche Handlungsfreiheit ein. Erfolgt dieser Eingriff ohne sachlichen Grund, ist er nicht nur moralisch verwerflich, sondern auch strafrechtlich relevant.
In unserem Fall handelte es sich um zwei rechtsmissbräuchliche Betreibungen, eingeleitet von einem Konzern, der jegliche Kommunikation verweigerte, Rechtsmittel ignorierte und uns öffentlich diffamierte. Gepaart mit dem Anruf ergibt sich ein klares Bild gezielter Einschüchterung – mit dem Ziel, uns zum Schweigen und zum Verzicht auf rechtliche Schritte zu zwingen.
Die Reaktion der Staatsanwaltschaft war ernüchternd: Die Anzeige wegen Nötigung gegen die Worldline Schweiz AG wurde nicht einmal zur Untersuchung zugelassen .
Trotz umfangreicher Beweislage, klar dokumentierter Nachteile und einem Bezug auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung (6B_28/2021) kam die Staatsanwaltschaft zum Schluss, es gebe „zu wenig Anhaltspunkte“ für eine strafbare Nötigung. Die beiden Betreibungen seien zwar möglicherweise unbegründet gewesen – aber aus ihrer Sicht nicht rechtsmissbräuchlich oder vorsätzlich schikanös.
Begründet wurde dies damit, dass in der Schweiz eine Betreibung keine vorherige gerichtliche Prüfung erfordert – und somit selbst eine falsche Forderung nicht automatisch als strafbar gilt. Auch der Hinweis auf den entstandenen Schaden und die Rücknahme beider Betreibungen wurde nicht als Hinweis auf Missbrauch gewertet, sondern als „möglicher buchhalterischer Fehler“ abgetan.
Damit ignorierte die Staatsanwaltschaft nicht nur die vorgelegten Beweise, sondern auch die bundesgerichtliche Feststellung, dass eine Betreibung dann zur Nötigung wird, wenn sie rechtsmissbräuchlich erfolgt. Dass ein Grosskonzern zweimal unbegründet betreibt, jede Kommunikation verweigert und dafür keinerlei Konsequenzen zu tragen hat, hinterlässt ein verstörendes Signal: Wer gross genug ist, darf sich offenbar mehr erlauben – und der Rechtsstaat schaut weg.
Wir akzeptierten die Untätigkeit der Staatsanwaltschaft nicht und reichten Beschwerde beim Obergericht des Kantons Aargau ein.
Doch auch das Obergericht lehnte eine Untersuchung ab – trotz lückenloser Dokumentation, belegter Schäden und rechtlich fundierter Argumente. Der Fall wurde abgetan, ohne die Fakten überhaupt zu prüfen.
Die Begründung: Es handle sich um einen zivilrechtlichen Streit zwischen Geschäftspartnern. Die Betreibungen seien „nicht eindeutig“ rechtsmissbräuchlich – obwohl Worldline gekündigte Leistungen in Rechnung stellte, jede Kommunikation verweigerte, Mahnungen durch Dritte versenden liess und am Ende beide Forderungen stillschweigend zurückzog.
Dass Worldline zwei Betreibungen initiierte – ohne Beweise, ohne Dialog, entgegen eindeutiger Widersprüche – wurde vom Gericht nicht als gezielter Einschüchterungsversuch gewertet. Selbst ein telefonischer Drohversuch wurde bagatellisiert.
Dabei anerkennt das Gericht sogar, dass Betreibungen wirtschaftlichen Schaden anrichten können – schliesst aber jegliche Absicht, Taktik oder Vorsatz aus. Das bedeutet: Zwei missbräuchliche Betreibungen, keine Reaktion, keine Verantwortung – und dennoch kein Verfahren.
Besonders gravierend: Das Gericht widerspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichts. Dieses hat in einem wegweisenden Entscheid unmissverständlich festgehalten, dass eine missbräuchliche Betreibung einer strafbaren Nötigung gleichkommen kann – insbesondere dann, wenn sie Druck erzeugen oder die Kreditwürdigkeit gezielt schädigen soll.
Laut lex4you.ch (basierend auf BGer 6B_28/2021) ist eine Betreibung strafbar, wenn sie keinen tatsächlichen Bezug zu einer Forderung hat und nur als Druckmittel dient. Genau das war hier der Fall – und wurde trotzdem ignoriert.
Dass Worldline beide Betreibungen zurückgezogen hat – faktisch ein Eingeständnis – blieb folgenlos. Keine Ermittlung. Keine Konsequenz. Kein Schutz. Nicht einmal der Versuch, das Unrecht aufzuarbeiten.
In der letzten Instanz wandten wir uns an das Bundesgericht – in der Hoffnung, dass dort endlich jemand hinsieht. Unsere Beschwerde vom 16. September 2024 bezog sich auf zwei klar dokumentierte, rechtsmissbräuchliche Betreibungen durch einen Konzern – deren Nötigungscharakter das Bundesgericht in einem früheren Entscheid selbst als strafbar qualifiziert hatte.
Doch die Beschwerde wurde nicht einmal materiell geprüft – abgewiesen mit dem Hinweis, es fehle an einer hinreichend belegten Legitimation gemäss Art. 81 Abs. 1 lit. b Ziff. 5 BGG. Begründung: Der Schaden sei nicht substanziiert genug, ein Zivilanspruch angeblich nicht ersichtlich.
Diese Begründung ist nicht nur falsch – sie ist aktenwidrig. Denn genau diese Nachweise lagen vor: Zwei eingeschriebene Briefe der Rechtsschutzversicherung vom 30. August und 1. Dezember 2022, die den Schaden detailliert auf CHF 8’325.20 beziffern und die zivilrechtliche Anspruchsgrundlage belegen. Dazu ein Schlichtungsgesuch vom November 2023, das zur Klagebewilligung führte. Alle Dokumente waren in der Beschwerde als Beweismittel aufgelistet, inhaltlich referenziert und lagen den Akten bei – sie wurden schlicht ignoriert.
Diese offensichtliche Missachtung zentraler Beweise zwang uns zum Revisionsgesuch vom 13. Dezember 2024. Wir machten geltend, dass das Bundesgericht relevante Akten übersehen und damit unser verfassungsmässiges Recht auf rechtliches Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV) verletzt habe. Ein klarer Revisionsgrund gemäss Art. 121 lit. d BGG.
Doch selbst dieses Gesuch wurde am 14. Februar 2025 ohne jede inhaltliche Prüfung abgewiesen. Das Bundesgericht trat nicht darauf ein – es erklärte lapidar, es lägen „keine gesetzlichen Revisionsgründe“ vor. Eine Auseinandersetzung mit den vorgelegten Beweismitteln oder den erhobenen Verfahrensrügen fand nicht statt.
Was bleibt, ist ein beispielloser Vorgang institutioneller Verweigerung: Das höchste Gericht dieses Landes hat nicht nur substanzielle Beweismittel ignoriert – es hat das rechtliche Gehör verweigert, obwohl genau dieses Grundrecht im Zentrum der Rüge stand. Es wurde nicht geprüft, ob durch zwei dokumentierte Betreibungen ein strafbarer Nötigungsversuch vorlag. Es wurde nicht beurteilt, ob ein konkreter Schaden nachgewiesen wurde.
Es wurde nichts geprüft – nicht aus Mangel an Substanz, sondern aus Mangel an Rechtswillen.
Das Resultat: Zwei rechtsmissbräuchliche Betreibungen, dokumentierte Einschüchterung, mehrere Beweise – und kein einziges Gericht, das sich der Verantwortung stellt. Nicht einmal das Bundesgericht. Die Folge: Eine systematische Verweigerung rechtlicher Prüfung – trotz klarer Aktenlage, trotz Verfassungsrecht, trotz belegter Rechtsverletzung.
Unser Fall zeigt auf, wie leicht das Schweizer Rechtssystem ausgenutzt werden kann: Eine Betreibung lässt sich ohne Beweise, ohne Kontrolle und ohne persönliches Risiko auslösen – ganz einfach per Formular. Der Staat stellt dieses mächtige Mittel bereit, greift aber nicht ein, wenn es missbraucht wird.
Genau das öffnet Tür und Tor für Missbrauch. Schon eine einzige unbegründete Betreibung kann gravierende Folgen haben – wirtschaftlich, persönlich und im Alltag. In unserem Fall waren es gleich zwei ungerechtfertigte Betreibungen – obwohl die Dienstleistung vorsätzlich eingestellt, der Vertrag längst gekündigt und alle Belege lückenlos eingereicht wurden.
Wir haben formell und sachlich reagiert – mit klaren Belegen, nachvollziehbar und gut dokumentiert. Trotzdem wurde unser Fall nie inhaltlich geprüft. Stattdessen wurden Fakten ignoriert, Verantwortung abgeschoben – und falsche Entscheidungen getroffen. Verantwortung übernahm niemand.
Das Bundesgericht hat in seinem Entscheid 6B_28/2021 klar festgehalten: Eine absichtlich falsche Betreibung kann den Tatbestand der Nötigung gemäss Art. 181 StGB erfüllen. Im Fall der zwei ungerechtfertigten Betreibungen durch Worldline wurde diese Rechtsprechung jedoch nicht einmal erwähnt – geschweige denn angewendet. Der mögliche Straftatbestand wurde komplett ignoriert.
Das Problem liegt nicht im Gesetz, sondern im Willen, es anzuwenden.
Der Rechtsstaat schützt vor allem jene, die das System gezielt für sich nutzen – nicht die, die durch dessen Versagen geschädigt werden.
Wer unbegründet betrieben wird, steht heute faktisch ohne Schutz da.
Unser Fall ist kein Einzelfall. Die eigentliche Frage ist: Wie viele andere erleben Ähnliches – ohne Gehör, ohne Prüfung, ohne Konsequenzen? Denn oft genügt ein Formular. Ein Name. Und das System setzt sich in Bewegung – völlig unabhängig von der Faktenlage.
Im Folgenden findest du Beschwerden, Urteile, Behördenentscheidungen und originale Beweisdokumente aus dem gesamten Verfahren. Alle Dateien sind verlinkt und direkt einsehbar – geordnet nach chronologischem Verlauf und thematischer Relevanz.
Unsere Google-Rezension zur Worldline Schweiz AG war fünf Jahre lang online, unbeanstandet und mit Belegen untermauert: zwei missbräuchliche Betreibungen, ungerechtfertigte Forderungen und totale Kommunikationsverweigerung. Jetzt ist sie gelöscht – nicht weil sie falsch war, sondern weil sie für Worldline unbequem war.
Googles Begründung: nebulöse «Richtlinienverstösse». Die Realität: digitale Konzernzensur. Was zu Worldline unserseits dokumentiert wurde, verschwindet – unabhängig von der Beleglage.
⚖️ Der Widerspruch könnte grösser nicht sein:
Fazit: Für kleine Unternehmen verteidigt Google die Meinungsfreiheit. Bei Worldline verschwinden kritische Bewertungen. Doppelstandard statt Konsumentenschutz.
Wer heute nach Worldline Erfahrungen, Bewertungen oder Kritik sucht, soll unsere Belege nicht mehr finden. Während Trustpilot unsere Rezension bestätigte, verschwindet sie bei Google aus den Ergebnissen.
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Der erbärmliche unseriöse Versuch von Worldline, die kritische Bewertung zu unterdrücken und ihre korrupten Machenschaften zu verschleiern, ist gescheitert. Trustpilot hat eindeutig entschieden: Kein Verstoss gegen die Richtlinien – die ungeschminkte Wahrheit über die missbräuchliche Betreibungen und Nötigungen liegt für jeden offen.
Worldline mag gehofft haben, dass ihre fragwürdigen Praktiken im Verborgenen bleiben, aber diese Entscheidung zeigt, dass die Öffentlichkeit ein Recht darauf hat, die Realität zu erfahren.
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Die Worldline Schweiz AG, die Firma ITmakers GmbH über einen längeren Zeitraum hinweg mit ungerechtfertigten Forderungen und zwei missbräuchlichen Betreibungen schikaniert und genötigt hat, zeigt plötzlich Interesse an unserer Trustpilot-Bewertung. Erstaunlicherweise wird nun Interesse an der Bewertung gezeigt, nachdem über ein Jahr lang jede Kommunikation hartnäckig ignoriert wurde.
Hätte die Worldline Schweiz AG zu dem Zeitpunkt, als wir uns wegen der betrügerischen Forderungen für eine nicht existierende Dienstleistung beschwerten, genauso schnell und entschlossen reagiert, wie sie es jetzt tut, wären möglicherweise zwei missbräuchliche Betreibungen und Nötigungen nach Art. 181 StGB vermieden worden.
Unsere Bewertung scheint bei der Worldline einen Nerv getroffen zu haben, und das nicht ohne Grund. Angesichts der Gesamtbewertung von 1,3 auf Trustpilot wird die Unzufriedenheit der Kunden unübersehbar und enthüllt die Inkompetenz sowie die Missstände dieses Unternehmens in einem armseligen Licht.
Die gezielte Handlung und der Versuch, gerade unsere Trustpilot-Bewertung zu eliminieren, lassen eindeutig darauf schliessen, dass Worldline bestrebt ist, die Missstände und Nötigungen vor der Öffentlichkeit zu verbergen, um das eigene jämmerliche Image halbwegs zu schützen.
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Nein – Worldline Schweiz AG ist nach unseren Erfahrungen weder seriös noch vertrauenswürdig. Seriös wäre Transparenz, Kundenorientierung und Respekt vor dem Recht. Stattdessen zeigen unsere Worldline Erfahrungen ein anderes Bild: zwei missbräuchliche Betreibungen, systematischer Machtmissbrauch und die komplette Verweigerung jeglicher Kommunikation.
⚠️ Die Fakten über Worldline Schweiz AG sprechen für sich:
Unser dokumentierter Fall mit zwei ungerechtfertigten und missbräuchlichen Betreibungen durch Worldline Schweiz AG ist kein Einzelfall, sondern Teil eines systematischen Musters aus Einschüchterung, Ignoranz und gezieltem Zensurversuch. Wer nach Worldline Erfahrungen, Bewertungen oder Seriosität sucht, stellt schnell fest: Das kennen viele – es wiederholt sich immer wieder.
Ja – und genau das ist das Kernproblem. In der Schweiz kann eine Betreibung ohne Beweise und ohne gerichtliche Vorprüfung eingeleitet werden. Unser dokumentierter Fall zeigt, wie die Worldline Schweiz AG dieses rechtliche Schlupfloch systematisch missbraucht hat:
Für kleine Unternehmen bedeutet das massiven finanziellen, rechtlichen und psychischen Schaden. Für einen milliardenschweren Konzern wie Worldline bleibt es hingegen völlig straflos.
Wer nach Worldline Betreibung Erfahrungen oder ungerechtfertigten Forderungen durch Worldline sucht, findet viele ähnliche Fälle. Unser Fall ist nur die Spitze des Eisbergs.
Ja – eindeutig. Das Bundesgericht hat 2021 im Leitentscheid 6B_28/2021 ausdrücklich festgehalten, dass bereits eine einzige missbräuchliche Betreibung den Tatbestand der Nötigung nach Art. 181 StGB erfüllen und damit strafbar sein kann.
📜 Bundesgerichtliche Rechtsprechung (6B_28/2021):
"Eine missbräuchliche Betreibung kann eine strafbare Nötigung darstellen, insbesondere wenn sie dazu dient, Druck auszuüben oder ein bestimmtes Verhalten zu erzwingen."
Und dennoch: In unserem dokumentierten Fall mit zwei klar rechtsmissbräuchlichen Betreibungen durch Worldline Schweiz AG verweigerten sämtliche Instanzen jede Prüfung und Verantwortung:
Das zeigt ein strukturelles Vollzugsdefizit in der Schweizer Justiz: Während ein milliardenschwerer Konzern wie Worldline trotz missbräuchlicher Betreibungen geschützt wird, bleiben kleine Unternehmen ohne Rechtsschutz zurück. Unser Fall ist damit ein Paradebeispiel dafür, wie Konzerninteressen über den Rechtsstaat gestellt werden.
Das ist die zentrale und skandalöse Frage: Wie kann es sein, dass das Bundesgericht 2021 (6B_28/2021) selbst festhielt, dass bereits eine einzige missbräuchliche Betreibung eine strafbare Nötigung nach Art. 181 StGB darstellen kann – und dennoch wurden in unserem dokumentierten Fall gleich zwei missbräuchliche Betreibungen durch Worldline Schweiz AG nicht einmal materiell geprüft?
⚖️ Institutionelles Versagen auf allen Ebenen:
Das ist kein Einzelfall, sondern ein strukturelles Vollzugsdefizit: Alle Beweise wurden ignoriert, alle Beschwerden abgewiesen – obwohl die bundesgerichtliche Rechtsprechung (6B_28/2021) eindeutig festlegt, dass missbräuchliche Betreibungen strafbar sein können.
Eine Justiz, die milliardenschwere Konzerne wie Worldline schützt und kleine Unternehmen im Stich lässt, ist keine unabhängige Kontrollinstanz mehr – sondern Teil des Problems. Das Schweizer Rechtssystem schafft damit faktisch einen rechtsfreien Raum für rechtsmissbräuchliche Betreibungen.
Unabhängige Worldline Erfahrungen und Bewertungen finden Sie auf mehreren seriösen Plattformen. Alle zeichnen ein konsistentes Bild: unzufriedene Kunden, technische Probleme, fragwürdige Praktiken und massive Kritik an der Seriosität des Unternehmens.
🔍 Bewertungsplattformen 2025:
📰 Medienberichte & Investigativ-Recherchen:
Unser dokumentierter Fall verstärkt dieses Bild: Mit zwei missbräuchlichen Betreibungen, ignorierten Reklamationen und gelöschten Rezensionen bestätigt Worldline selbst das Muster, das Kunden seit Jahren auf Trustpilot und in Medienberichten kritisieren.
Fazit: Die Vielzahl unabhängiger Quellen zeigt eindeutig: Es handelt sich nicht um Einzelfälle, sondern um ein strukturelles Problem mit Worldline Schweiz AG.
Unsere kritische Google-Rezension war fünf Jahre lang online und belegte mit offiziellen Dokumenten die rechtsmissbräuchlichen Praktiken von Worldline. Sie wurde nicht entfernt, weil sie falsch war – sondern nach gezielter Intervention des Konzerns.
⚠️ Der Widerspruch könnte grösser nicht sein:
Das Ergebnis: Während Google in Gerichtsverfahren betont, dass Google-Bewertungen für Konsumenten unverzichtbar sind, praktiziert es im Fall Worldline das Gegenteil: Konzernzensur statt Transparenz. Wer nach Worldline Erfahrungen oder Bewertungen sucht, bekommt so ein verzerrtes Bild.
Das ist kein Einzelfall, sondern Teil eines Musters: Missbräuchliche Betreibungen, Einschüchterungsversuche, Ignorieren rechtlicher Eingaben – und wenn das nicht reicht, folgt digitale Zensur als letztes Mittel.
Das ist die zentrale Frage zu Worldline Schweiz AG. Trotz einer langen Liste internationaler Skandale und Ermittlungen kontrolliert Worldline weiterhin den grössten Teil des Schweizer Zahlungsverkehrs. Beispiele:
📊 Zahlen zur Monopolstellung von Worldline in der Schweiz:
Wie konnte dieses Monopol entstehen?
💡 Behördliches Versagen:
Dass ein Unternehmen mit dieser Skandal-Historie faktisch ein Monopol in der Schweiz halten darf, offenbart ein systemisches Problem:
Fazit: Die Marktmacht von Worldline Schweiz ist nicht nur wirtschaftlich problematisch, sondern ermöglicht auch systematischen Machtmissbrauch und Rechtsverletzungen. So wird Marktmacht zu Machtmissbrauch – und das System schaut weg.
Kundenberichte und Worldline-Erfahrungen zeigen systematisch schwerwiegende Probleme, die ein klares Muster von Missmanagement, Intransparenz und Kundenverachtung belegen:
🚨 Häufigste Worldline-Kundenbeschwerden:
Unser dokumentierter Fall geht noch weiter: Trotz ordnungsgemäss gekündigtem Vertrag leitete Worldline zwei nachweislich missbräuchliche Betreibungen ein und ignorierte sämtliche Reklamationen, eingeschriebene Briefe Kommunikationsversuche. Dieses Vorgehen steht exemplarisch für den systematischen Rechtsmissbrauch.
📌 Trustpilot-Bewertung vom 19. Juni 2025: Kunde berichtet über massive Mahnungen & Betreibungsandrohungen trotz bezahlter Rechnung. Dieses Muster deckt sich 1:1 mit unserem Fall – Zufall? Wohl kaum.
Das Fazit: Worldline arbeitet nicht transparent, sondern mit Druck, Einschüchterung und systematischer Missachtung von Kundenrechten. Über 800 negative Trustpilot-Bewertungen bestätigen: Das ist kein Einzelfall, sondern ein weltweites Muster.
Unsere Worldline-Gesamtbewertung fällt eindeutig vernichtend aus: Ungerechtfertigte Forderungen, systematische Nötigung, zwei nachweislich missbräuchliche Betreibungen, das konsequente Ignorieren von Beweismitteln sowie die gezielte Löschung einer kritischen Google-Rezension nach fünf Jahren. Diese Erfahrungen decken sich mit zahlreichen anderen Worldline-Bewertungen und zeigen ein klares Muster von Missbrauch.
❌ Unsere Bewertung: Nicht empfehlenswert – Vorsicht vor diesem Anbieter
Zusammen mit über 800 negativen Trustpilot-Bewertungen, Mitarbeiterkritik auf Kununu und internationalen Medienberichten ergibt sich ein eindeutiges Gesamtbild der Worldline Erfahrungen: Kundenrechte werden systematisch ignoriert, während Machtmissbrauch und Intransparenz dominieren.
Worldline Schweiz AG steht nicht für Seriosität oder Kundenschutz, sondern für ein Muster aus Machtmissbrauch, Korruption und Vertuschung.
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